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Kompass Förderung

Du bist Solo-Selbstständiger? Perfekt, dann hole Dir deinen Zuschuss zu unseren Trainings.

Staatliche Förderung für Soloselbständige

Worum geht es bei KOMPASS Förderung?

KOMPASS bietet dir kompakte Hilfe als Solo-Selbstständiger und ermöglicht eine Förderung von bis zu 90% deiner Trainingskosten. Ziel ist es, durch einfache Zugänge zu Qualifizierungsmaßnahmen deine Geschäftsmodelle zu stärken und eine zukunftssichere Selbständigkeit zu ermöglichen.

Schritt-Für-Schritt zur KOMPASS-Förderung

Für Soloselbständige
4500,00 Erstattung
  • Schritt 1: Terminvereinbarung zum kostenlosen Erstberatungsgesprächs bei Skill4Future
  • Schritt 2: Förderantrag stellen mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
Populär

Die KOMPASS-Förderung steht Solo-Selbständigen zur Verfügung, die ihre beruflichen Kompetenzen durch Fortbildungsmaßnahmen verbessern möchten. Es gelten spezifische Kriterien bezüglich deiner wirtschaftlichen Tätigkeit und weiterer fachlicher Voraussetzungen.

Förderfähig sind Solo-Selbstständige, die im Hauptgewerbe tätig sind, seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Mitarbeitenden haben. Folgende Nachweisdokumente sind erforderlich: Einkommensteuerbescheid, Marktnachweis, VZÄ-Nachweis und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung.

Gefördert werden bis zu 90% der Kosten für qualifizierende Fortbildungen, die darauf abzielen, deine beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und dein Geschäftsmodell zu stärken. Das Programm umfasst eine Vielzahl von Kursen und Schulungen, die in einem offiziellen Verzeichnis aufgeführt sind.

Du kannst mit uns einen persönlichen Termin vereinbaren und wir finden heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst und ob es sinnvoll ist, dich an eine der KOMPASS-Anlaufstellen zu wenden.

Hier sind die wesentlichen Anforderungen, die ein Solo-Selbstständiger erfüllen muss, um für die KOMPASS-Förderung in Frage zu kommen:

  1. Wohnsitz und Tätigkeit: Der Wohnsitz sowie die Tätigkeit müssen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.

  2. Haupterwerb: Die Solo-Selbstständigkeit muss den Haupterwerb darstellen, was bedeutet, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (mindestens 51%) aus der Solo-Selbstständigkeit stammen muss. Es kann sich hierbei auch um mehrere solo-selbstständige Tätigkeiten handeln.

  3. Beschäftigungsgrenze: Solo-Selbstständige dürfen maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten haben.

  4. Marktbestand: Der Solo-Selbstständige muss mindestens zwei Jahre am Markt bestehen.

  5. De-minimis-Beihilfen: Die Summe der De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro sein (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor).

  6. Qualifizierungsscheck: Es darf kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von „KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate erhalten worden sein.

Laut dem KOMPASS-Förderprogramm sind Solo-Selbstständige, die Bürgergeld beziehen, nicht förderfähig für die Unterstützung durch das Programm. Dies gilt auch für ähnliche Leistungen, die nach § 16c Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ausgezahlt werden​. Allerdings hast du hier die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein eine Förderung zu erhalten. Sprich uns hierzu an.

Um als Solo-Selbstständiger für das KOMPASS-Förderprogramm anerkannt zu werden, musst du einige spezifische Kriterien erfüllen:

  • Selbständige Tätigkeit: Du musst entweder eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
  • Wohn- und Arbeitssitz in Deutschland: Dein Hauptwohnsitz sowie der Ort deiner geschäftlichen Tätigkeit müssen in Deutschland sein.
  • Haupterwerb: Deine selbstständige Tätigkeit muss den Hauptteil deiner Einkünfte ausmachen, d.h., mehr als 50% deines Gesamteinkommens sollte aus dieser Tätigkeit stammen.
  • Beschäftigungsgrenze: Du darfst maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten haben.


Beispiel: Berechnung des Vollzeitäquivalents eines Selbständigen  (VZÄ) mit mehreren  Minijobbern


Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Einheit, die die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters repräsentiert. Bei Solo-Selbständigen, die Minijobber beschäftigen, wird die Summe der Arbeitsstunden aller Minijobber ins Verhältnis zur regulären Arbeitszeit eines Vollzeitmitarbeiters gesetzt, um das VZÄ zu berechnen.

Beispiel:
Angenommen, du bist Solo-Selbstständige und betreibst ein kleines Café. Du beschäftigst vier Minijobber, die jeweils unterschiedliche Stunden arbeiten:

  • Minijobber A arbeitet 10 Stunden pro Woche.
  • Minijobber B arbeitet 12 Stunden pro Woche.
  • Minijobber C arbeitet 8 Stunden pro Woche.
  • Minijobber D arbeitet 6 Stunden pro Woche.

In Deutschland beträgt die reguläre Vollzeit-Arbeitswoche üblicherweise 40 Stunden. Um das VZÄ deiner Minijobber zu berechnen, addierst du die Wochenarbeitsstunden aller Minijobber und teilst sie durch 40:

VZÄ = (10 + 12 + 8 + 6 ) / 40 = 0,9    (< 1)

In diesem Beispiel entspricht die Arbeitszeit deiner Minijobber insgesamt 0,9 VZÄ, was unter der Grenze von 1,0 VZÄ liegt. Du würdest also noch als Solo-Selbständige gelten und könntest potenziell förderfähig sein, sofern die anderen Kriterien ebenfalls erfüllt sind.

Zuerst solltest du Dir deinen Platz für die Fortbildung bei uns sichern und danach deine Anlaufstelle auswählen. Nach einem Beratungsgespräch, in dem deine Förderfähigkeit und dein Bedarf festgestellt werden, erhältst du einen Qualifizierungsscheck.

Diesen kannst du für die Buchung deines genehmigten Trainings bei uns nutzen.

Nach Abschluss der Maßnahme musst du die erforderlichen Unterlagen einreichen, um eine Erstattung von bis zu 90% der Kosten zu erhalten.

Ein Qualifizierungsscheck ist ein Dokument, das dich berechtigt, an einer förderfähigen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Du erhältst ihn nach einem Beratungsgespräch mit einer Anlaufstelle. Der Scheck ermöglicht auch den vorzeitigen Beginn deines Vorhabens, jedoch musst du die Kosten zunächst selbst tragen und später zur Erstattung einreichen.

Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks hast du sechs Monate Zeit, deine Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Innerhalb dieser Frist musst du auch deinen Förderantrag einreichen.

Das Programm unterstützt unsere Trainings.  Qualifizierungen, die beruflich relevant sind und sowohl fachliche Kompetenzen (berufsspezifisch und nicht-berufsspezifisch) als auch persönliche Kompetenzen (Soft Skills) umfassen werden in der Regel gefördert.

Nicht gefördert hingegen werden z.B. Kurse zur Prävention und Gesundheitsförderung, künstlerische Kurse oder reiner Sprachunterricht.

Du kannst innerhalb von zwölf Monaten maximal einen Qualifizierungsscheck erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Qualifizierungsscheck eingelöst wurde oder nicht.

Die Qualifizierungsmaßnahme und die Einreichung des Vorhabenantrags müssen innerhalb des sechsmonatigen Gültigkeitszeitraums des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden. Daher bieten wir unsere Trainings mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten an. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nicht möglich. 

Bei uns erfüllen alle Trainings die Kriterien der KOMPASS Förderung.

Es gibt spezifische Kriterien dafür, welche Arten von Weiterbildungen förderfähig sind. Generell müssen die Maßnahmen beruflich relevant sein und dürfen nicht im Bereich der Prävention, Gesundheitsförderung, Kunst und Kultur oder als reiner Sprachunterricht liegen. Zudem sind bestimmte Formen der Qualifizierung, wie z.B. Einzelunterricht oder vollständig durch Selbstlernmedien durchgeführte Kurse, nicht förderfähig.

Daher bieten wir bei Skill4Future reine Live-Onlinetrainings an.

Nach Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme und innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums musst du einen Vorhabenantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen. Dieser Antrag wird geprüft, und bei Genehmigung erhältst du eine anteilige Erstattung der Kosten, die bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben umfassen kann.

Je nachdem welche Voraussetzungen du mitbringst, bspw. Rechtsform, Anzahl der Angestellten sind unterschiedliche Nachweise vorzulegen. Hier eine paar Beispiele:

Nachweis der Solo-Selbstständigkeit:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug
  • Beitragsbescheid der Krankenkasse oder Künstlersozialkasse
  • Gesellschaftsvertrag (falls zutreffend)
  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung durch Dritte (z.B. Steuerbüro)

 

Nachweis des Haupterwerbs:

  • Einkommensteuerbescheid, in dem die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit als Haupterwerb gekennzeichnet sind

 

Nachweis der Marktzugehörigkeit:

  • Dokumente, die belegen, dass die selbstständige Tätigkeit mindestens zwei Jahre am Markt besteht, wie z.B. Gewerbeanmeldung, ältere Geschäftsunterlagen oder Steuerdokumente

 

De-minimis-Erklärung:

  • Erklärung, dass die Gesamthöhe der erhaltenen De-minimis-Beihilfen innerhalb des letzten Drei-Jahres-Zeitraums die zulässigen Grenzen nicht überschreitet

 

Nachweis des Vollzeitäquivalents (VZÄ):

  • Arbeitsverträge und Arbeitszeiten aller Mitarbeiter, falls zutreffend, um zu belegen, dass die Anzahl der Beschäftigten nicht mehr als einem Vollzeitäquivalent entspricht.

 

Qualifizierungsscheck:

  • Der von der Anlaufstelle ausgestellte Qualifizierungsscheck, der zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme berechtigt

Teilnahmebestätigung oder Zertifikat:

  • Dokument vom Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme, das die erfolgreiche Teilnahme bestätigt und Details wie Dauer, Inhalt und Ort der Maßnahme enthält

Rechnungen und Zahlungsnachweise:

  • Rechnungen von uns oder des anderen Qualifizierungsanbieters sowie Belege über die erfolgten Zahlungen

Bankbestätigung:

  • Bestätigung der Bankverbindung, insbesondere wenn es sich um Geschäftskonten juristischer Personen handelt

Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 Euro, was 90% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro entspricht. Es ist zu beachten, dass nur die Nettokosten ohne Mehrwertsteuer gefördert werden.

Downloadbereich für Teilnehmer

Optimal vorbereitet für deine Förderung! Im Downloadbereich findest du hilfreiche Tools, die dir helfen, dich bestmöglich auf die nächste Stufe deiner beruflichen Entwicklung vorzubereiten.

Arbeitshilfe für Solo-Selbständige zur Nutzung des Förderportals Z-EU-S

Arbeitshilfe IB-Verfahren für Solo-Selbstständige

Diese Arbeitshilfe führt dich durch das IB-Verfahren für Solo-Selbstständige. Jetzt herunterladen.

Unterlagen zur Vorabinformation

KOMPASS FAQ

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum KOMPASS-Programm auf einen Blick. Jetzt herunterladen.

Datenschutzinformationen für Solo-Selbstständige

Informiere dich über alle relevanten Datenschutzaspekte für Solo-Selbstständige. Jetzt herunterladen.

KOMPASS Anlaufstellen Übersicht

Finde die passende Anlaufstelle für deine Region mit der vollständigen Übersicht aller KOMPASS-Anlaufstellen. Jetzt herunterladen.

Unterlagen nach Erstgespräch zum Z-EU-S-Upload

Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der GRC

Bestätige deine Kenntnisnahme der Grundrechtecharta (GRC) im Rahmen des Förderprozesses. Jetzt herunterladen.

Merkblatt De-minimis

Wichtige Informationen zur De-minimis-Beihilfe im Rahmen der Förderung. Jetzt herunterladen.

VZÄ-Rechner

Für eine effiziente Planung der Förderung haben wir den VZÄ-Rechner für dich bereitgestellt. Jetzt herunterladen und direkt loslegen!

Unterlagen für Abrechnung

Übersicht einzureichender Unterlagen für Solo-Selbstständige

Um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Dokumente für deinen Antrag bereit hast, bieten wir dir eine umfassende Übersicht an. Jetzt herunterladen und keine Unterlagen vergessen!

Arbeitshilfe Antragsverfahren für Solo-Selbstständige

Leitfaden für das Antragsverfahren zur Förderung als Solo-Selbstständiger. Jetzt herunterladen.

Bankbestätigung für externe Einreichung

Ein Formular zur Bestätigung deiner Bankdaten für die Förderung. Jetzt herunterladen.

Information zu subventionierten Tatsachen

Erhalte Informationen zu subventionierten Tatsachen für die Förderung. Jetzt herunterladen.

Warum direkt mit Skill4Future in Kontakt treten?

Wir bieten dir eine schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung, um deine Förderfähigkeit direkt zu klären – ohne lange Wartezeiten! Nutze unser Vorabfördergespräch, um schneller an die passende Förderung zu gelangen und direkt durchzustarten.

Jetzt Termin vereinbaren

Ansprechpartner der KOMPASS-Förderung

Team U Academy gGmbH

Ort: Baden-Baden, Baden-Württemberg

E-Mail: info@academy-team-u.de

Telefon: 0221 99 98 34 11

Webseite: www.academy-team-u.de

Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V.

Ort: Nürnberg, Bayern

E-Mail: kompass@ifb.uni-erlangen.de

Telefon: 0911 2 35 65 16

Webseite: ifb.uni-erlangen.de/kompass

Plattform e.V.

Ort: Erfurt, Thüringen

E-Mail: kontakt@up-kompass.de

Telefon: 0157 587 32627

Webseite: up-kompass.de

Coopolis GmbH

Ort: Berlin, Berlin

E-Mail: creative-support@coopolis.de

Telefon: 030 62 72 63 62

Webseite: creative-support.info/kompass

LOK.a.Motion GmbH

Ort: Berlin, Berlin

E-Mail: solo.plus@lok-berlin.de

Telefon: 030 29 77 97 36

Webseite: soloplusberlin.de

Nuviu Unternehmensberatung GmbH

Ort: Berlin, Berlin

E-Mail: info@nuviu.de

Telefon: 030 9 48 52 07 61

Webseite: nuviu.de

STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH

Ort: Strausberg, Brandenburg

E-Mail: s.pohlan@stic.de

Telefon: 03341 33 51 13

Webseite: stic.de/kompass

Arbeit und Leben Hamburg / Billenetz

Ort: Hamburg, Hamburg

E-Mail: bettina.rosenbusch@billenetz.de

Telefon: 040 21 90 21 94

Webseite: hamburg.arbeitundleben.de/kompass

KIZ SINNOVA Gesellschaft für soziale Innovationen gGmbH

Ort: Offenbach, Hessen

E-Mail: kompass-Anlaufstelle@kiz.de

Telefon: 069 6 67 79 62 51

Webseite: esf-kompass-hessen.de

AGENTUR DER WIRTSCHAFT (ADW) mbH

Ort: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: schwerin@adwi.de

Telefon: 0385 4 77 33 20

Webseite: adw-schwerin.de/kompass

BilSE – Bildungs-Service für Europa GmbH

Ort: Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: michael.henkenjohann@bilse.de

Telefon: 03843 7 73 61 35

Webseite: bilse.de/bildungsangebote/kompass

Kreative MV – Landesverband e.V.

Ort: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: corinna.hesse@kreative-mv.de

Telefon: 038843 82 41 87

Webseite: kreative-mv.de/machdeinding

Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.

Ort: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: helbig@uv-mv.de

Telefon: 0179 5 34 00 41

Webseite: uv-mv.de/kompass

kvhs Ammerland gGmbH

Ort: Bad Zwischenahn, Niedersachsen

E-Mail: m.nack@kvhs-ammerland.de

Telefon: 04403 9 85 08 11

Webseite: kvhs-ammerland.de/kompass

VHS Göttingen Osterode gGmbH

Ort: Göttingen, Niedersachsen

E-Mail: b.elend@vhs-goettingen.de

Telefon: 0551 4 95 21 40

Webseite: vhs-goettingen.de/kompass-niedersachsen

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Ort: Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

E-Mail: gabriele.braun@hwk-owl.de

Telefon: 0521 5 60 85 15

Webseite: handwerk-owl.de/solofit

IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH

Ort: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

E-Mail: ibp.gmbh@ibp-ihk.de

Telefon: 0211 3 67 02 62

Webseite: ihk-nrw.de/ibp

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH

Ort: Köln, Nordrhein-Westfalen

E-Mail: claudia.budana@koeln.business

Telefon: 0221 99 50 12 13

Webseite: koeln.business/kompass

Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH)

Ort: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

E-Mail: vasic@lgh.de

Telefon: 0211 30 10 84 80

Webseite: lgh.nrw/solofit-nrw-kompass

Münsterland e.V.

Ort: Greven, Nordrhein-Westfalen

E-Mail: kompass@muensterland.com

Telefon: 02571 94 93 22

Webseite: muensterland.com/kompass

ed-media e.V.

Ort: Zweibrücken, Rheinland-Pfalz

E-Mail: kompass@ed-media.org

Telefon: 0631 37 24 55 14

Webseite: ed-media.org/kompass

Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.

Ort: Mainz, Rheinland-Pfalz

E-Mail: kompass@ism-mainz.de

Telefon: 06131 9 06 18 24

Webseite: ism-mainz.de/kompass-anlaufstelle

Sefrin & Partner Unternehmensberatung

Ort: Pirmasens, Rheinland-Pfalz

E-Mail: schlicher@sefrin-partner.de

Telefon: 06331 72 50 40

Webseite: sefrin-partner.de/kompass

BVH Gesellschaft für angewandte Bildung und Sozialforschung mbH

Ort: Salzwedel, Sachsen-Anhalt

E-Mail: kompass@bvh-karriere.de

Telefon: 03901 3 07 70 19

Webseite: bvh-karriere.de/kompass

Institut für Zukunftsorientierte Arbeitsgestaltung gGmbH

Ort: Magdeburg, Sachsen-Anhalt

E-Mail: r.angerstein@izag-gmbh.eu

Telefon: 0391 72 75 72 77

Webseite: izag-gmbh.eu

RKW Sachsen-Anhalt GmbH

Ort: Magdeburg, Sachsen-Anhalt

E-Mail: KOMPASS@rkw-sachsenanhalt.de

Telefon: 0391 7 36 19 13

Webseite: rkw-sachsenanhalt.de/kompass

Zukunftswerkstatt Mitteldeutschland GmbH

Ort: Lutherstadt Eisleben, Sachsen-Anhalt

E-Mail: mario.schmitz@zukunft-mitteldeutschland.de

Telefon: 03461 82 15 31

Webseite: zukunft-mitteldeutschland.de/kompass

Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH

Ort: Tornesch, Schleswig-Holstein

E-Mail: kompass@wep.de

Telefon: 04120 70 77 20

Webseite: wep.de/kompass

Plattform e.V.

Ort: Erfurt, Thüringen

E-Mail: kontakt@up-kompass.de

Telefon: 0157 587 32627

Webseite: up-kompass.de

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Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr für Dich da.

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