
Jetzt Zukunft gestalten!
100 % förderbar mit AVGS
Erfahre, wie du mit dem Einzelcoaching „MySkills for Future“ neue Perspektiven entwickeln kannst.

Was ist ein AVGS?
Wir helfen dir beim Antrag!
Damit kannst du kostenlos an Einzelcoachings teilnehmen – wie MySkills for Future.
Staatliche Förderung für deine berufliche Zukunft
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die dir ermöglicht, an einer AZAV-zertifizierten Maßnahme teilzunehmen. Damit kannst du gezielt Kompetenzen aufbauen, die dir helfen, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Unsere Coachings sind AZAV-zertifiziert, wodurch die Teilnahme für dich komplett kostenfrei ist.
1. Schritt – Maßnahme finden & Beratung nutzen
Du findest unsere Maßnahme „MySkills for Future – zukunftsorientiertes Einzelcoaching“ über die Jobbörse / KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder direkt auf unserer Website. Gerne beraten wir dich vorab persönlich und klären gemeinsam deine Ziele, Potenziale und ob ein AVGS in deinem Fall infrage kommt.
2. Schritt – AVGS beim Jobcenter / Agentur für Arbeit beantragen
Sprich mit deiner Arbeitsvermittlerin oder deinem Arbeitsvermittler beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Erkläre, dass du mit einem AVGS (§ 45 SGB III) an einem Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung teilnehmen möchtest. Wenn du dafür geeignet bist, bekommst du einen AVGS-Gutschein – schriftlich oder digital. Bedenke jedoch, der AVGS muss vor dem Start der Maßnahme ausgestellt werden!
3. Schritt – Gutschein einreichen & Coaching starten
Sobald du deinen AVGS erhalten hast, sende ihn uns einfach per E-Mail oder bring ihn mit. Wir kümmern uns um die weiteren Schritte, melden dich offiziell zur Maßnahme an und vereinbaren mit dir deinen persönlichen Starttermin. Danach startet dein individuelles Coaching – online oder vor Ort.
Egal, wo du gerade stehst – wir starten da, wo du bist.
Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ich wurde gekündigt, bin aber noch im Arbeitsverhältnis – geht das?
Ja!
Wenn dir bereits gekündigt wurde (z. B. mit einer Kündigungsfrist von 1–3 Monaten), giltst du als „von Arbeitslosigkeit bedroht“.
Du kannst bereits während deines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen AVGS beantragen – und so die Zeit bis zur Arbeitslosigkeit sinnvoll nutzen.
📌 Sprich frühzeitig mit deinemr Vermittlerin und nimm die Kündigung oder das Kündigungsschreiben zum Termin mit.
Ich bin arbeitslos gemeldet – bekomme ich einen AVGS?
In den meisten Fällen: Ja.
Wenn du arbeitslos bist und Leistungen wie ALG I oder Bürgergeld (ALG II) beziehst, kannst du einen AVGS erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert – z. B. durch Orientierung, Bewerbungstraining oder Digitalisierung. Bitte bedenke jedoch es ist immer eine Ermessensleistung deiner Vermittlers.
💬 Tipp: Am besten bringst du Infos zur Maßnahme (z. B. unseren Flyer oder den Maßnahmelink) direkt mit zum Termin.
Ich bin in Elternzeit oder war länger raus – kann ich teilnehmen?
Ja, auch das ist möglich.
Berufsrückkehrer:innen nach Elternzeit, Pflege oder Krankheit haben ebenfalls die Möglichkeit, einen AVGS zu erhalten – wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt geplant ist.
🎯 Unsere Maßnahme „MySkills for Future“ ist genau darauf ausgerichtet, dich gezielt auf den Wiedereinstieg vorzubereiten.
Ich arbeite aktuell in Teilzeit oder im Minijob – trotzdem förderbar?
Ja.
Auch Teilzeitkräfte, Aufstocker:innen oder Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen können einen AVGS erhalten – z. B. wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest oder deine Perspektiven verbessern willst.
Ich habe keinen Anspruch auf ALG – geht das trotzdem?
Vielleicht.
Auch ohne Leistungsbezug kannst du in bestimmten Fällen einen AVGS erhalten. Das liegt im Ermessen deiner Vermittlungskraft – besonders, wenn du aktiv eine neue berufliche Perspektive verfolgst.
💡 Tipp: Gute Argumente sind wichtig – wir helfen dir gerne bei der Vorbereitung für das Gespräch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Ich habe schon mal eine Maßnahme gemacht – bekomme ich nochmal einen AVGS?
Ja, grundsätzlich möglich.
Wichtig ist, dass der neue Gutschein für eine neue Zielsetzung ausgestellt wird. Wenn du z. B. nach einem Gruppenkurs jetzt ein Einzelcoaching machen möchtest, kann das gut begründet werden.
Ich beziehe Bürgergeld – bekomme ich auch einen AVGS?
Ja, auch als Bezieher:in von Bürgergeld (ehemals ALG II) hast du grundsätzlich Anspruch auf einen AVGS. Wichtig ist, dass du im Gespräch mit deiner Ansprechperson deinen Wunsch nach einem Coaching zur beruflichen Orientierung klar formulierst.
Wir unterstützen dich gerne bei der Vorbereitung.
Ich bin nicht arbeitslos, aber beruflich unzufrieden – geht das trotzdem?
In bestimmten Fällen, z. B. wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. befristeter Vertrag, drohende Kündigung, Teilzeit ohne Perspektive), kann auch dann ein AVGS genehmigt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsvermittler:innen – wir beraten dich gerne, wie du deinen Antrag gut vorbereitest.
Ich habe bereits einen AVGS – was jetzt?
Super! Dann schicke uns deinen AVGS einfach zu oder bring ihn mit zum Erstgespräch.
Wir kümmern uns um die Formalitäten und melden dich zur Maßnahme an. Danach kann dein Coaching starten!
Was ist das Ziel der Maßnahme laut AVGS-Gutschein?
Laut deinem AVGS wird die Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III gefördert – mit dem Ziel:
„Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“
Das bedeutet konkret:
Du erhältst professionelle Unterstützung, um (wieder) beruflich Fuß zu fassen
Deine Stärken, Potenziale & Hindernisse werden analysiert
Du bekommst konkrete Handlungsschritte und Perspektiven für deine berufliche Entwicklung
Ziel ist immer eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung
Was zählt als Vermittlungshemmnis?
Vermittlungshemmnisse können sehr unterschiedlich sein. Beispiele:
Unsicherheit nach längerer Pause oder Kündigung
Fehlende digitale Kompetenzen oder Bewerbungswissen
Belastungen durch Stress, Krankheit oder private Umstände
Mangelnde Orientierung, wie es beruflich weitergehen soll
💬 Genau hier setzt das Coaching MySkills for Future an – individuell, lösungsorientiert und vertraulich.
Wie lange dauert die Maßnahme?
Laut Gutschein ist die Maßnahme:
auf 4 Wochen begrenzt
in Teilzeit durchzuführen
mindestens 2 Termine pro Woche erforderlich
maximal 12 Wochen Gesamtdauer, wenn Inhalte beim Träger (wie hier) erbracht werden
Beispiel:
🔹 2–3 Termine pro Woche à 1–2 UE → ca. 40–60 UE gesamt
🔹 Flexible Terminvereinbarung
Kann ich das zukunftsorientierte Einzelcoaching online machen?
Ja! Die Durchführung ist vollständig online möglich – z. B. via MS Teams. Auf Wunsch kann auch eine Präsenzbegleitung an verschiedenen Standorten wie bspw. Rosenheim oder München stattfinden.
Was genau erwartet mich in der Maßnahme?
Du erhältst ein individuelles 1:1-Coaching, das dich bei der beruflichen (Neu-)Orientierung unterstützt. Die Inhalte richten sich nach deinen Zielen, Stärken und Herausforderungen – z. B. Bewerbungsstrategie, digitale Kompetenzen, Selbstmarketing oder Resilienz.
Wie läuft das Coaching ab?
In Einzelgesprächen – persönlich und vertraulich
Online (z. B. per MS Teams) oder vor Ort in Rosenheim / München
Ca. 2 Termine pro Woche, je nach Verfügbarkeit
Wir richten uns nach deinem Tempo und Tagesrhythmus
Was sind mögliche Inhalte?
Stärkenanalyse & Zieldefinition
Karriereplanung & Bewerbungscoaching
Umgang mit Stress und Unsicherheit
Einführung in digitale Tools & KI-Anwendungen
Selbstmarketing (inkl. LinkedIn-Optimierung)
Ist die Maßnahme AZAV-Zertifiziert?
Ja. Sie ist nach AZAV zugelassen.
AZAV-Maßnahmenummer: 843/18/25
Träger-Nr.: 843/3810
Maßnahme-ID im BA-Portal: 296797721
Zertifizierungsstelle: WELL DONE Zertifizierungsgesellschaft mbH
Du erhältst auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung und kannst deine nächsten Schritte selbstbewusster angehen – ob in Richtung Bewerbung, Weiterbildung oder Selbstständigkeit.
Wir unterstützen dich auf Wunsch gerne weiter.
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