Cookie-Einstellungen

AVGS – Dein Weg zu einem 100% geförderten Online Training.

Jetzt informieren

Jetzt Zukunft gestalten!

100 % förderbar mit AVGS

Erfahre, wie du mit dem Einzelcoaching „MySkills for Future“ neue Perspektiven entwickeln kannst.

Was ist ein AVGS?

Wir helfen dir beim Antrag!

Damit kannst du kostenlos an Einzelcoachings teilnehmen – wie MySkills for Future.

Staatliche Förderung für deine berufliche Zukunft

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die dir ermöglicht, an einer AZAV-zertifizierten Maßnahme teilzunehmen. Damit kannst du gezielt Kompetenzen aufbauen, die dir helfen, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Unsere Coachings sind AZAV-zertifiziert, wodurch die Teilnahme für dich komplett kostenfrei ist.

1. Schritt – Maßnahme finden & Beratung nutzen

Du findest unsere Maßnahme „MySkills for Future – zukunftsorientiertes Einzelcoaching“ über die Jobbörse / KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder direkt auf unserer Website. Gerne beraten wir dich vorab persönlich und klären gemeinsam deine Ziele, Potenziale und ob ein AVGS in deinem Fall infrage kommt.

2. Schritt – AVGS beim Jobcenter / Agentur für Arbeit beantragen

Sprich mit deiner Arbeitsvermittlerin oder deinem Arbeitsvermittler beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Erkläre, dass du mit einem AVGS (§ 45 SGB III) an einem Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung teilnehmen möchtest. Wenn du dafür geeignet bist, bekommst du einen AVGS-Gutschein – schriftlich oder digital. Bedenke jedoch, der AVGS muss vor dem Start der Maßnahme ausgestellt werden!

3. Schritt – Gutschein einreichen & Coaching starten

Sobald du deinen AVGS erhalten hast, sende ihn uns einfach per E-Mail oder bring ihn mit. Wir kümmern uns um die weiteren Schritte, melden dich offiziell zur Maßnahme an und vereinbaren mit dir deinen persönlichen Starttermin. Danach startet dein individuelles Coaching – online oder vor Ort.

Egal, wo du gerade stehst – wir starten da, wo du bist.

Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Ja!
Wenn dir bereits gekündigt wurde (z. B. mit einer Kündigungsfrist von 1–3 Monaten), giltst du als „von Arbeitslosigkeit bedroht“.
Du kannst bereits während deines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen AVGS beantragen – und so die Zeit bis zur Arbeitslosigkeit sinnvoll nutzen.

📌 Sprich frühzeitig mit deinemr Vermittlerin und nimm die Kündigung oder das Kündigungsschreiben zum Termin mit.

In den meisten Fällen: Ja.
Wenn du arbeitslos bist und Leistungen wie ALG I oder Bürgergeld (ALG II) beziehst, kannst du einen AVGS erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert – z. B. durch Orientierung, Bewerbungstraining oder Digitalisierung. Bitte bedenke jedoch es ist immer eine Ermessensleistung deiner Vermittlers. 

💬 Tipp: Am besten bringst du Infos zur Maßnahme (z. B. unseren Flyer oder den Maßnahmelink) direkt mit zum Termin.

Ja, auch das ist möglich.
Berufsrückkehrer:innen nach Elternzeit, Pflege oder Krankheit haben ebenfalls die Möglichkeit, einen AVGS zu erhalten – wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt geplant ist.

🎯 Unsere Maßnahme „MySkills for Future“ ist genau darauf ausgerichtet, dich gezielt auf den Wiedereinstieg vorzubereiten.

Ja.
Auch Teilzeitkräfte, Aufstocker:innen oder Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen können einen AVGS erhalten – z. B. wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest oder deine Perspektiven verbessern willst.

Vielleicht.
Auch ohne Leistungsbezug kannst du in bestimmten Fällen einen AVGS erhalten. Das liegt im Ermessen deiner Vermittlungskraft – besonders, wenn du aktiv eine neue berufliche Perspektive verfolgst.

💡 Tipp: Gute Argumente sind wichtig – wir helfen dir gerne bei der Vorbereitung für das Gespräch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.

Ja, grundsätzlich möglich.
Wichtig ist, dass der neue Gutschein für eine neue Zielsetzung ausgestellt wird. Wenn du z. B. nach einem Gruppenkurs jetzt ein Einzelcoaching machen möchtest, kann das gut begründet werden.

Ja, auch als Bezieher:in von Bürgergeld (ehemals ALG II) hast du grundsätzlich Anspruch auf einen AVGS. Wichtig ist, dass du im Gespräch mit deiner Ansprechperson deinen Wunsch nach einem Coaching zur beruflichen Orientierung klar formulierst.
Wir unterstützen dich gerne bei der Vorbereitung.

In bestimmten Fällen, z. B. wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. befristeter Vertrag, drohende Kündigung, Teilzeit ohne Perspektive), kann auch dann ein AVGS genehmigt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsvermittler:innen – wir beraten dich gerne, wie du deinen Antrag gut vorbereitest.

Super! Dann schicke uns deinen AVGS einfach zu oder bring ihn mit zum Erstgespräch.
Wir kümmern uns um die Formalitäten und melden dich zur Maßnahme an. Danach kann dein Coaching starten!

Laut deinem AVGS wird die Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III gefördert – mit dem Ziel:

„Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“

Das bedeutet konkret:

  • Du erhältst professionelle Unterstützung, um (wieder) beruflich Fuß zu fassen

  • Deine Stärken, Potenziale & Hindernisse werden analysiert

  • Du bekommst konkrete Handlungsschritte und Perspektiven für deine berufliche Entwicklung

  • Ziel ist immer eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung

Vermittlungshemmnisse können sehr unterschiedlich sein. Beispiele:

  • Unsicherheit nach längerer Pause oder Kündigung

  • Fehlende digitale Kompetenzen oder Bewerbungswissen

  • Belastungen durch Stress, Krankheit oder private Umstände

  • Mangelnde Orientierung, wie es beruflich weitergehen soll

💬 Genau hier setzt das Coaching MySkills for Future an – individuell, lösungsorientiert und vertraulich.

Laut Gutschein ist die Maßnahme:

  • auf 4 Wochen begrenzt

  • in Teilzeit durchzuführen

  • mindestens 2 Termine pro Woche erforderlich

  • maximal 12 Wochen Gesamtdauer, wenn Inhalte beim Träger (wie hier) erbracht werden

Beispiel:
🔹 2–3 Termine pro Woche à 1–2 UE → ca. 40–60 UE gesamt
🔹 Flexible Terminvereinbarung

Ja! Die Durchführung ist vollständig online möglich – z. B. via MS Teams. Auf Wunsch kann auch eine Präsenzbegleitung an verschiedenen Standorten wie bspw. Rosenheim oder München stattfinden.

Du erhältst ein individuelles 1:1-Coaching, das dich bei der beruflichen (Neu-)Orientierung unterstützt. Die Inhalte richten sich nach deinen Zielen, Stärken und Herausforderungen – z. B. Bewerbungsstrategie, digitale Kompetenzen, Selbstmarketing oder Resilienz.

  • In Einzelgesprächen – persönlich und vertraulich

  • Online (z. B. per MS Teams) oder vor Ort in Rosenheim / München

  • Ca. 2 Termine pro Woche, je nach Verfügbarkeit

  • Wir richten uns nach deinem Tempo und Tagesrhythmus

  • Stärkenanalyse & Zieldefinition

  • Karriereplanung & Bewerbungscoaching

  • Umgang mit Stress und Unsicherheit

  • Einführung in digitale Tools & KI-Anwendungen

  • Selbstmarketing (inkl. LinkedIn-Optimierung)

Ja. Sie ist nach AZAV zugelassen.

  • AZAV-Maßnahmenummer: 843/18/25

  • Träger-Nr.: 843/3810

  • Maßnahme-ID im BA-Portal: 296797721

Zertifizierungsstelle: WELL DONE Zertifizierungsgesellschaft mbH

Du erhältst auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung und kannst deine nächsten Schritte selbstbewusster angehen – ob in Richtung Bewerbung, Weiterbildung oder Selbstständigkeit.
Wir unterstützen dich auf Wunsch gerne weiter.

Let’s talk – Termin buchen

Dein Weg beginnt mit einem Gespräch

Jetzt kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren

Onlinetermin

Du hast Fragen?

Schnellster Weg: Zum Onlinetermin

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr für Dich da.

Alternativ Rufe uns an oder maile uns.

+49 8031 282 09 50

kontakt@bizzmade.de

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können ist die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten notwendig. D.h. bei Absenden des Kontaktformulars willigen Sie ein, dass Ihre Daten (https://skill4future.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet werden. Ihre Daten werden nach Zweckwegfall gelöscht. Sie können (siehe Art 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit Widerspruch einlegen.